Allgemeine Geschäftsbedingungen – Event-Perfection | Michael Forster

Stand: 01.01.2022

§ 1 AUFTRAGSANNAHME UND VERTRAGSSCHLUSS

Bis zur schriftlichen Auftragsannahme sind alle Angebote freibleibend. Aufträge ohne Unterschrift können nicht bearbeitet werden. Mündliche Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Verbindlichkeit der schriftlichen Bestätigung durch Event-Perfection | Michael Forster. Sollten trotz des Schriftformerfordernisses ohne schriftlichen Vertrag durch Event-Perfection | Michael Forster Leistungen für den Auftragnehmer auf dessen mündliche Weisung ausgeführt werden, entsteht ein Vergütungsanspruch von Event-Perfection | Michael Forster entsprechend dem unterbreiteten Angebot.

§ 2 LEISTUNGSUMFANG

Zu den Leistungen von Event-Perfection | Michael Forster zählen insbesondere alle Sach- und Dienstleistungen, die zur Durchführung der in Auftrag gegebenen Veranstaltung erforderlich sind. Der genaue Gegenstand und die damit verbundenen Leistungen ergeben sich aus dem zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag. Sämtliche Änderungen bedürfen der Schriftform.

Die von Event-Perfection | Michael Forster angebotenen Produkte sind oftmals saisonal bedingten Veränderungen unterworfen. Sollten bei der Durchführung der Veranstaltung einzelne im Angebot genannte Produkte nicht vorhanden sein, behält sich Event-Perfection | Michael Forster vor, diese gegen zumindest gleichwertige Waren auszutauschen. Die angebotenen Produkte verstehen sich daher freibleibend. Event-Perfection | Michael Forster bestimmt, welcher Betrieb und welche Mitarbeiter den Auftrag ausführen werden. Soweit Event-Perfection | Michael Forster aufgrund der Wünsche des Auftraggebers Leistungen Dritter in Anspruch nimmt, ist Event-Perfection | Michael Forster berechtigt, die jeweiligen Subunternehmerverträge in Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu schließen.

Gegenstände und Materialen, die für die Durchführung des Auftrages erforderlich sind und von Event-Perfection | Michael Forster angeliefert werden, bleiben im Eigentum von Event-Perfection | Michael Forster und sind unverzüglich nach Beendigung der Veranstaltung an Event-Perfection | Michael Forster herauszugeben. Etwaige Fehlmengen werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Soweit Getränke auf Kommissionsbasis geliefert werden, erfolgt eine Rücknahme nur, sofern die Behältnisse weder angebrochen noch beschädigt sind. Soweit von Seiten des Auftraggebers keine anderweitige schriftliche Anweisung ergeht, ist Event-Perfection | Michael Forster berechtigt, nach Durchführung der jeweiligen Veranstaltung im Rahmen der Aufräumarbeiten etwaige nicht verzehrte Produkte zu entsorgen. Dies gilt nicht für Getränke, deren Behältnisse weder angebrochen noch beschädigt sind.

§ 3 PREISE

Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der zum Zeitpunkt der Rechnungslegung geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.

§ 4 PFLICHTEN UND HAFTUNG

(1) Event-Perfection | Michael Forster verpflichtet sich, alle Leistungen nach bestem Wissen und Gewissen zu erbringen.

(2) Für etwaige Schäden haftet Event-Perfection | Michael Forster für sich oder ihre Erfüllungsgehilfen – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur, wenn Event-Perfection | Michael Forster oder ihre Erfüllungsgehilfen eine vertragswesentliche Pflicht (Kardinalpflicht) schuldhaft in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise verletzen oder der Schaden auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von Event-Perfection | Michael Forster oder ihrer Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist.

(3) Erfolgt die etwaige schuldhafte Verletzung einer Kardinalpflicht in fahrlässiger Weise, so ist die Haftung von Event-Perfection | Michael Forster auf solche vertragstypischen Schäden begrenzt, die bei Vertragsschluss vernünftigerweise vorhersehbar waren; in diesem Fall ist die Haftung von Event-Perfection | Michael Forster auf die Deckungssummen der Betriebshaftpflicht Versicherung beschränkt. Diese Deckungssummen werden vorliegend vor den Vertragsparteien als den vorhersehbaren Schaden übersteigend angesehen. Zudem ist eine Haftung von Event-Perfection | Michael Forster in dem vorgenannten Fall, gleich aus welchem Rechtsgrund, für mittelbare Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn ausgeschlossen.

(4) Über die in§ 4 (3) geregelte Haftung für einfache Fahrlässigkeit bei der Verletzung einer Kardinalpflicht hinausgehend ist die Haftung von Event-Perfection | Michael Forster bei nur auf einfache Fahrlässigkeit zurückzuführenden Schäden ausgeschlossen. Insbesondere besteht keine Haftung für Schäden, die im Rahmen der üblichen Abnutzung entstehen (insbesondere leichte Kratzspuren oder leichte Verunreinigungen an Böden, Treppen, Wänden oder Mobiliar).

(5) Der Auftraggeber ist insbesondere verpflichtet, sicherzustellen, dass die Aufbauflächen bzw. die Veranstaltungslocation sowie die Zu- und Anfahrtswege so beschaffen sind, dass Event-Perfection | Michael Forster bzw. ihre Erfüllungsgehilfen die vereinbarten Leistungen und die hierzu notwendigen Zelte, Aufbauten, Einrichtungen, Stände etc. mit den dazu erforderlichen Hilfsmitteln (PKW, Anhänger, LKW, Kran etc.) ohne weitere Vorsichtsmaßnahmen an den vereinbarten Örtlichkeiten anliefern, aufbauen, vorbereiten, erbringen bzw. wieder abbauen und abtransportieren können. Insbesondere muss der Auftraggeber hierfür erforderliche (Aufbau-)Genehmigungen, Anzeigen, Zustimmungen, Parkverbote etc. rechtzeitig einholen sowie auf eventuell bestehende Besonderheiten (insbesondere Stark-, Schwachstrom-, Wasser-, Abwasser oder Telefonleitungen oder Besonderheiten der Veranstaltungsfläche) hinweisen.

(6) Der Auftraggeber ist zur Reinigung, Wiederherstellung bzw. Instandsetzung der Aufbaufläche bzw. Veranstaltungslocation sowie der Anfahrten verpflichtet, soweit durch Event-Perfection | Michael Forster in Erfüllung der vertraglichen Leistungen bei Beachtung der üblichen Sorgfalt Verunreinigungen oder Schäden an Flur oder Wiese oder sonstigen Veranstaltungsflächen entstanden sind. Insbesondere werden bei der Aufstellung und Aufrichtung von Ständen und Zelten schwere Gerätschaften sowie Bodenverankerungen verwendet, die selbstverständlich zu Beeinträchtigungen der vorhandenen Böden führen können; für diese Beeinträchtigungen und Schäden haftet Event-Perfection | Michael Forster nicht. Ebenso haftet Event-Perfection | Michael Forster nicht, falls diese Schäden durch höhere Gewalt oder äußere Einflüsse (Witterungsbedingungen) mitverursacht oder vergrößert werden.

(7) Die in den jeweiligen getroffenen Vereinbarungen angegebenen Liefer- und Leistungstermine sind grundsätzlich verbindlich. Event-Perfection | Michael Forster wird jedoch von einer Lieferverpflichtung frei, sofern sie an der Erfüllung ihrer Verpflichtungen durch den Eintritt von unvorhersehbaren, außergewöhnlichen Umständen gehindert wird, welche sie trotz der nach den Umständen des Vorfalles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnte. Hierzu zählt insbesondere die höhere Gewalt wie Naturkatastrophen, Betriebsstörungen, behördliche Eingriffe, Energieversorgungsschwierigkeiten, Verzögerungen bei der Anlieferung wesentlicher Rohstoffe und Waren usw., sofern durch die vorstehenden Umstände die rechtzeitige und richtige Lieferung oder Leistung unmöglich wird. Bei diesen Hinderungsgründen ist es unerheblich, ob sie bei dem Auftraggeber, bei Event-Perfection | Michael Forster oder einem Lieferanten entstehen. Soweit Event-Perfection | Michael Forster von der Lieferverpflichtung frei wird, entfallen etwaige hieraus abgeleitete Schadenersatzansprüche des Auftraggebers. Auch Rücktrittsrechte des Auftraggebers bestehen in diesem Fall nicht.

(8) Bei unsachgemäßer Lagerung von Produkten durch den Auftraggeber übernimmt Event-Perfection | Michael Forster keine Haftung.

(9) Für Verzögerungen oder Schäden, die der Auftraggeber zu vertreten hat, oder die auf einer Verletzung seiner Mitwirkungspflichten, insbesondere nach§ 4 (5), (6) und (8), beruhen, haftet ausschließlich der Auftraggeber Der Auftraggeber ist verpflichtet, eventuell eintretende Schäden möglichst gering zu halten und alle erforderlichen und zumutbaren Maßnahmen zur Schadensbegrenzung zu ergreifen

(10) Im Rahmen des Auftrags werden zur Erleichterung und Beschleunigung Informationen und Daten auch auf elektronischem Weg ausgetauscht. Dabei ist bekannt, dass Daten, die über das Internet versendet werden, nicht zuverlässig gegen Zugriffe Dritter geschützt werden, verloren gehen, verzögert übermittelt oder mit Viren befallen sein können. Event-Perfection | Michael Forster wird insoweit von allen Ansprüchen freigestellt, die durch die unsichere Übermittlung über das Internet entstehen können.

(11) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht im Falle der Verletzung ausdrücklich seitens Event-Perfection | Michael Forster übernommener Garantien und im Falle der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.

(12) Eine über die Regelungen in diesem§ 4 hinausgehende Haftung von Event-Perfection | Michael Forster ist ausgeschlossen.

§ 5 ZAHLUNGEN, VERZUG, AUFRECHNUNG

Event-Perfection | Michael Forster ist berechtigt, eine Akontozahlung in Höhe von bis zu 80 Prozent des kalkulierten Endbetrages laut Kostenaufstellung zu erheben. Die Anzahlung des Auftraggebers muss spätestens sieben Werktage vor Veranstaltungsbeginn auf dem Konto von Event-Perfection | Michael Forster eingegangen sein. Sollte die Anzahlung des Auftraggebers nicht spätestens sieben Werktage vor dem Termin der Veranstaltung eingehen, ist Event-Perfection | Michael Forster berechtigt, gemäß § 6 vom Vertrag zurückzutreten.

Der offene Saldo der Schlussabrechnung ist innerhalb von 10 Werktagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe von 10% über dem jeweiligen gültigen Basiszinssatz berechnet. Der Auftraggeber verpflichtet sich, sämtliche Kosten zurückzuerstatten, die ein eventuelles Streitverfahren im Zusammenhang mit dem Zahlungsverzug entstanden sind.

Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Auftraggebers oder Dritter wird ausgeschlossen, soweit es sich nicht um unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen handelt.

§ 6 RÜCKTRITT

Der Vertrag ist nur aus wichtigem Grund kündbar. Bei Vertragsrücktritt von Seiten des Auftraggebers gelten folgende Stornobedingungen:

  • mehr als 12 Wochen vor Auftragsdatum kostenlos
  • 12 Wochen bis 04 Wochen vor Auftragsdatum 20% des kalkulierten Netto-Umsatzes
  • 04 Wochen bis 02 Wochen vor Auftragsdatum 50% des kalkulierten Netto-Umsatzes
  • 02 Wochen bis 01 Woche vor Auftragsdatum 80% des kalkulierten Netto-Umsatzes
  • weniger als 01 Woche vor Auftragsdatum 100% des kalkulierten Netto-Umsatzes

Event-Perfection | Michael Forster ist berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, wenn die vereinbarte Akontozahlung nicht bis zum vertraglich festgelegten Termin auf dem angegebenen Geschäftskonto eingegangen ist. In diesem Fall wird der Auftraggeber nicht von der Leistung befreit, es gelten die Stornobedingungen. Event-Perfection | Michael Forster ist des Weiteren berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Auftraggeber in Insolvenz gerät bzw. ein begründeter Verdacht einer Insolvenz des Auftraggebers besteht.

In diesem Fall ist der Auftraggeber gleichwohl verpflichtet, Event-Perfection | Michael Forster die bis zum Rücktritt angefallenen Kosten laut Stornobedingungen zu bezahlen.

§ 7 ÄNDERUNGEN IM LEISTUNGSUMFANG

Der Auftraggeber verpflichtet sich, Event-Perfection | Michael Forster die genaue Anzahl der Teilnehmer und die definitive Equipmentauswahl bis spätestens 10 Werktage vor der Veranstaltung verbindlich schriftlich mitzuteilen. Diese Angaben gelten als garantierter Vertragsinhalt und werden bei der Endabrechnung entsprechend berücksichtigt. Darüberhinausgehende Bestellungen von Speisen, Getränken, zusätzlichem Material, Personal, etc. werden nach den Listenpreisen von Event-Perfection | Michael Forster gesondert berechnet.

§ 8 REKLAMATIONEN

Reklamationen bzw. Beanstandungen sind zunächst unverzüglich mündlich dem Veranstaltungsleiter der jeweiligen Veranstaltung in konkretisierter Form mitzuteilen und haben innerhalb von 24 Stunden nach Beendigung der Leistungserbringung schriftlich zu erfolgen. Soweit der Auftraggeber dieser Mitteilungspflicht nicht fristgerecht nachkommt und deshalb die Mängel während oder bis zum Ende der Veranstaltung nicht behoben werden können, ist die Berufung des Auftraggebers auf Ansprüche aufgrund der festgestellten Mängel ausgeschlossen.

Ansprüche des Auftraggebers wegen der übernahmen einer Garantie können gegenüber der Event-Perfection | Michael Forster nur dann geltend gemacht werden, wenn die Übernahme der Garantie von Event-Perfection | Michael Forster im Vertrag oder anderweitig schriftlich ausdrücklich als solche gekennzeichnet ist.

§ 9 SCHRIFTFORM

Änderungen und Ergänzungen sowie die Aufhebung auch einzelner Bestimmungen dieser Vertragsbedingungen bedürfen der Schriftform.

§ 10 GERICHTSTAND UND ERFÜLLUNGSORT

Gerichtsstand und Erfüllungsort Vohenstrauß.